FAQ
Das Europäische Parlament ist neben der Europäischen Kommission und dem Rat der Europäischen Union eine der drei wichtigsten politischen Institutionen der Europäischen Union. Das Parlament und der Rat sind Mitgesetzgeber und haben die Aufgabe, die von der Kommission vorgelegten Gesetzgebungsvorschläge zu überarbeiten. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) haben auch die Aufgabe, den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission zu wählen und zu bestätigen.
Derzeit hat das Europäische Parlament 705 Mitglieder, die sich auf die 27 Mitgliedsländer entsprechend ihrer Bevölkerungszahl verteilen. Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien repräsentieren die vier größten Länder der Union (mit 96, 79, 76 bzw. 56 Abgeordneten). Vor dem endgültigen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union im Jahr 2020 gab es 751 Mitglieder des Parlaments, von denen 73 das Vereinigte Königreich vertraten. Von diesen 73 Sitzen wurden 27 auf die übrigen Staaten umverteilt. Um eine möglichst vollständige und genaue Analyse der gesetzgeberischen Tätigkeit in der letzten Legislaturperiode zu erhalten, berücksichtigt unsere Studie auch die Stimmen der britischen Abgeordneten.
Beim Browsen auf dieser Webseite werden Sie auf Fraktionen, nationale Delegationen und politische Parteien stoßen. Die drei Begriffe darf man nicht miteinander verwechseln: Eine Partei ist eine nationale politische Organisation, welche die Kandidaten für die Wahlen koordiniert, während die Fraktionen die europäischen politischen Bündnisse sind, in denen sich die verschiedenen nationalen Parteien im Europäischen Parlament zusammenschließen und die Tätigkeit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments koordinieren, um deren Abstimmungsverhalten einheitlich zu gestalten und die parlamentarischen Verhandlungen zu erleichtern. Die Delegationen hingegen bezeichnen alle Parteien und Abgeordneten eines Mitgliedstaates, die einer bestimmten Fraktion angehören. Auf den diversen Seiten unserer Webseite finden Sie die von den nationalen Delegationen erzielten Punktzahlen sowie die Angaben zu den politischen Parteien und den Abgeordneten, die ihnen angehören.
Die Gesamtzahl der Abgeordneten im Europäischen Parlament in der Wahlperiode 2019-2024, die für diese Studie berücksichtigt wurde, beträgt 853. Diese hohe Zahl von Abgeordneten im Vergleich zu den 705, die derzeit im Parlament sitzen, erklärt sich durch das Ausscheiden von Abgeordneten und ihre Ersetzung durch neue Abgeordnete während der Legislaturperiode. Einige Abgeordnete kamen während der Legislaturperiode hinzu, um Abgeordnete zu ersetzen, die ein Mandat in ihrem eigenen Land angetreten oder das Parlament nach dem Brexit verlassen hatten. Wir haben uns dafür entschieden, alle Abgeordneten zu bewerten, einschließlich derjenigen, die das Parlament verlassen haben, und derjenigen, die während der Legislaturperiode hinzugekommen sind und daher nicht an allen Abstimmungen teilgenommen haben, sofern sie über mindestens einen der für die Analyse ausgewählten Texte abgestimmt haben.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Abgeordnete während ihrer Amtszeit die Fraktion wechseln. Von den 853 bewerteten Abgeordneten haben 67 während ihrer Amtszeit die Fraktion gewechselt. Bei der Berechnung der Stimmenzahlen für die nationalen Delegationen und die europäischen Fraktionen haben wir die politische Zugehörigkeit der Abgeordneten zum Zeitpunkt der Abstimmung und nicht ihre aktuelle Fraktion berücksichtigt. Auf diese Weise kann die Stimmzahl einer Delegation (oder Fraktion) anhand der Stimmen von Abgeordneten berechnet werden, die nicht mehr zu dieser Delegation (oder Fraktion) gehören.
Das liegt daran, dass nicht alle Abgeordneten die gleiche Anzahl von Stimmen abgeben. Daher haben die Abgeordneten einer Delegation (oder Fraktion) nicht alle das gleiche Gewicht bei der Berechnung der Punktzahl der Delegation (oder Fraktion), da einige während der Legislaturperiode hinzugekommen oder weggegangen sind und daher nicht an allen Abstimmungen teilgenommen haben. Darüber hinaus haben wir beschlossen, die Abwesenheit von Abgeordneten nicht zu bestrafen, da diese bei der Berechnung ihrer Punktzahl nicht berücksichtigt wurde. Ein Abgeordneter, der häufig abwesend ist oder während der fünf Jahre der Legislaturperiode nicht im Amt war, wird daher bei der Bewertung seiner Delegation (oder Fraktion) weniger Gewicht haben als ein Abgeordneter, der häufig bei den Plenarsitzungen anwesend ist. Ein Abgeordneter hat vielleicht während seiner Amtszeit die Fraktion gewechselt. In diesem Fall wird das Ergebnis der Delegation (oder der Fraktion) nur auf der Grundlage eines Teils der Stimmen des Abgeordneten berechnet, die den Stimmen entsprechen, die abgegeben wurden, als er oder sie dieser Delegation (oder Fraktion) angehörte. Stellen Sie sich einen fiktiven Fall vor: Ein Abgeordneter hat während seiner Amtszeit gegen jeden wichtigen Text gestimmt, wechselt aber plötzlich ganz am Ende seiner Amtszeit die Fraktion. Sein persönliches Ergebnis wäre schlecht, hätte aber keinen Einfluss auf die Bewertung der Fraktion, der er gerade beigetreten ist. Aus denselben Gründen entspricht die Gesamtnote einer Fraktion nicht der Durchschnittsnote der Delegationen, aus denen die Fraktion besteht. Die Gewichtung der Delegationen richtet sich nach der Gesamtzahl der ihnen zugewiesenen Stimmen, die wiederum von der Anzahl der Abgeordneten, ihrer Anwesenheitsquote bei den Plenartagungen, der Dauer ihrer Amtszeit und davon abhängt, ob sie während ihrer Amtszeit die Fraktion gewechselt haben oder nicht.
Die 150 ausgewählten Änderungsanträge wurden in zwei Gruppen eingeteilt: solche, welche die Natur „retten“ und solche, die sie „zerstören“. Auf diese Weise konnten wir die abstimmenden Parlamentsmitglieder wie folgt bewerten: Wenn ein Abgeordneter für einen Änderungsantrag stimmte, der die Natur „rettet“, oder gegen einen Änderungsantrag, der die Natur „zerstört“, erhielt er einen Punkt. Stimmte ein Abgeordneter gegen einen Änderungsantrag, der die Natur "rettet", oder für einen Änderungsantrag, der die Natur "zerstört", verlor er einen Punkt. Stimmenthaltungen wurden in die Bewertung des Abgeordneten einbezogen, allerdings als Null gezählt. Anhand der Gesamtpunktzahl der einzelnen Abgeordneten konnten wir für die Delegation und die Fraktion, der sie angehörten, eine Note von 0 bis 20 berechnen. Eine detaillierte Beschreibung unserer Methodik finden Sie auf der entsprechenden Seite, die Sie über die Schaltfläche in der Kopfzeile der Webseite erreichen können.
Verschiedene Abgeordnete ein und derselben nationalen Partei können verschiedenen europäischen Fraktionen angehören. Daher kann es vorkommen, dass eine nationale Partei in mehreren Delegationen desselben Mitgliedstaates vertreten ist.
Da die Berechnung der Delegations- und Fraktionsstimmen auf der Abstimmungstätigkeit der einzelnen Abgeordneten beruht, konnten wir auch die Stimmen der einzelnen Abgeordneten berechnen. Diese individuellen Abstimmungsergebnisse werden in den kommenden Wochen auf dieser Webseite veröffentlicht. Bleiben Sie dran, um nicht die Details unserer Analyse zu verpassen!